Wann kommt die Ergotherapie zu Ihnen nach Hause?
Die Ergotherapie kommt zu Ihnen, wenn der Weg in die Praxis nicht zumutbar ist oder wenn sich das Therapieziel nur in Ihrer Wohnung erreichen lässt. Beurteilen muss das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Eine gesetzliche Liste von Voraussetzungen für den Hausbesuch gibt es nicht, entscheidend ist die medizinische Begründung.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung beschreibt in Artikel 6, wozu Ergotherapie da ist: Bei körperlichen Erkrankungen soll sie über die Verbesserung der Funktionen zur Selbständigkeit in den alltäglichen Lebensverrichtungen beitragen, oder sie läuft im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung. Vom Ort der Behandlung steht dort nichts. Der Ort wird auf dem Verordnungsformular festgelegt und muss medizinisch begründbar sein.
In der Praxis laufen die Begründungen fast immer auf zwei Muster hinaus. Entweder jemand kommt nicht mehr weg von zu Hause, oder das therapeutische Ziel kann nur in der häuslichen Umgebung erreicht werden.
- Der Weg fällt weg: Nach einer Operation, bei starker Gangunsicherheit, bei Schwindel, bei Sauerstoffbedarf oder wenn niemand fahren kann.
- Das Ziel kann nur im häuslichen Umfeld erreicht werden: Die Frage lautet, ob das Duschen allein wieder geht oder ob der Rollator durch den Korridor passt.
- Der Übergang nach dem Spital: Die ersten Wochen zu Hause entscheiden oft, ob jemand daheim bleiben kann.
Wer gut zu Fuss ist und ein klares Handproblem hat, ist in der Praxis meist besser aufgehoben; der Hausbesuch ist für Fragen gedacht, die sich nur vor Ort beantworten lassen.
Was muss auf der Verordnung für eine Domizilbehandlung stehen?
Auf dem gesamtschweizerischen Verordnungsformular gibt es das Feld Ort der Behandlung mit drei Möglichkeiten: In der Praxis, zu Hause oder in einer Institution. Für eine Domizilbehandlung muss zu Hause angekreuzt sein. Dazu gehören Diagnose, Behandlungsziel, Anzahl Serien sowie Stempel und Unterschrift der verordnenden Ärztin oder des Arztes.
Die Kostenträger erwarten das einheitliche Formular. Es ist von der Ärztin oder vom Arzt auszufüllen, nicht von der Therapie und nicht von Ihnen. Diese Felder entscheiden darüber, ob die Behandlung zu Hause überhaupt abgerechnet werden kann:
- Ort der Behandlung: Das Kreuz bei «zu Hause». Fehlt es, gilt die Verordnung als Praxisbehandlung, und die Reisespesen des Hausbesuchs sind nicht verrechenbar.
- Diagnose oder Behandlungsgrund: Nach den Tarifverträgen zwingend.
- Ziel der Behandlung: Entweder Verbessern und Erhalten der körperlichen Funktionen als Beitrag zur Selbständigkeit im Alltag, oder Lindern einer psychischen Erkrankung im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung. Die Formulierungen stammen wörtlich aus der Leistungsverordnung.
- Umfang: Eine Behandlungsserie oder mehrere Serien. Alternativ eine reine Abklärung über zwei Sitzungen, wenn nur die Situation zu Hause beurteilt werden soll.
- Ursache: Krankheit, Unfall oder Geburtsgebrechen. Davon hängt ab, wer zahlt.
Angaben, für die das Formular kein eigenes Feld hat, etwa Vorsichtsmassnahmen oder Belastungsgrenzen nach einer Operation, gehören in eine separate Mitteilung an die Therapie. Wer unsicher ist, ob alles ausgefüllt ist, kann uns die Verordnung vorab zeigen; wir melden uns bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor ein Termin verfällt. Der Weg dazu steht unter Kontakt.
Wer bezahlt die Ergotherapie zu Hause?
Ergotherapie zu Hause ist eine Leistung der zuständigen Versicherung, sobald sie ärztlich verordnet ist. Pro Serie deckt die Verordnung höchstens neun Sitzungen, die erste muss innert acht Wochen stattfinden. Franchise und Selbstbehalt laufen wie bei jeder anderen Behandlung über die zuständige Versicherung. Die Beratung zur Wohnsituation gehört zur Behandlung dazu.
Der Hausbesuch ist versicherungsrechtlich keine eigene Therapieform, sondern dieselbe Ergotherapie an einem anderen Ort. Deshalb gelten dieselben Fristen wie in der Praxis:
- Pro Serie, also pro ärztlicher Verordnung, übernimmt die zuständige Versicherung die Kosten von höchstens neun Sitzungen; das Formular kann mehrere Serien vorsehen.
- Die erste Behandlung muss innert acht Wochen seit der Anordnung stattfinden. Bei Physiotherapie sind es fünf Wochen, was oft verwechselt wird.
- Für weitere Sitzungen braucht es jedes Mal eine neue Verordnung.
- Soll die Therapie über eine Behandlung im Umfang von 36 Sitzungen hinaus weitergehen, berichtet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt der Kasse und begründet die Fortsetzung.
Zu Beträgen sagen wir hier bewusst nichts. Wie hoch Ihre Franchise ist, wie viel vom Selbstbehalt in diesem Jahr noch offen ist und wie Ihre Kasse die Wegkosten eines Hausbesuchs handhabt, weiss zuverlässig nur Ihre Krankenkasse. Fragen Sie dort nach, bevor die erste Rechnung kommt.
Für wen ist eine Domizilbehandlung sinnvoll?
Infrage kommt die Behandlung zu Hause vor allem nach einem Spital- oder Klinikaufenthalt, bei neurologischen Erkrankungen wie einem Schlaganfall, bei fortschreitendem Kraftverlust im Alter und bei Menschen, die ihre Wohnung kaum noch verlassen. Auch eine Handverletzung kann zu Hause behandelt werden, wenn jemand nicht mobil ist.
Die Frage ist selten, welche Diagnose jemand hat, sondern wo die Handlungsfähigkeit abbricht. Vier Situationen kommen immer wieder vor:
- Nach dem Schlaganfall: Der Arm funktioniert in der Therapie besser als beim Frühstück. Was in der Neurologie geübt wurde, muss den Weg in den Alltag finden.
- Im höheren Alter: Gehen und die allgemeine Mobilität werden schwieriger. Das Thema der Geriatrie ist dann die Sicherheit im eigenen Wohnraum, nicht eine Übung am Tisch.
- Nach dem Austritt: Die Klinik hat den Transfer geübt, aber am eigenen Bett ist alles anders hoch und alles anders eng.
- Bei psychischen Erkrankungen: Tagesstruktur und Haushalt lassen sich schlecht besprechen und gut vor Ort angehen. Voraussetzung ist, dass die Ergotherapie im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung erfolgt.
Häufig ist der Hausbesuch eine Etappe und kein Dauerzustand. Sobald der Weg wieder machbar ist, wechselt die Behandlung in die Praxis, wo mehr Material und mehr Messmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Was kann eine Wohnraumabklärung, was die Praxis nicht kann?
Bei einer Wohnraumabklärung sieht die Therapeutin oder der Therapeut, wie hoch Ihr Bett wirklich steht, wo der Teppich rutscht und wie eng der Weg zur Toilette nachts ist. Diese Angaben lassen sich in der Praxis nicht erfragen. Aus der Abklärung entstehen konkrete Vorschläge, etwa ein Haltegriff oder eine andere Sitzhöhe.
Eine Wohnraumabklärung ist kein Rundgang mit Checkliste. Sie beginnt mit dem, was Sie im Alltag tatsächlich tun, und schaut, wo die Umgebung dabei stört.
- Wir fragen, welche Handlungen im Moment Mühe machen oder Angst auslösen.
- Sie zeigen diese Handlungen, so gut es geht: Aufstehen oder in die Dusche steigen.
- Wir messen und notieren, was die Handlung erschwert: Höhen, Breiten, Schwellen, Griffe, Licht, Bodenbeläge.
- Wir schlagen Anpassungen vor und probieren aus, was sofort geht, etwa ein anderes Vorgehen oder eine veränderte Sitzhöhe.
- Was ein Hilfsmittel oder eine bauliche Änderung braucht, halten wir schriftlich fest, mit einem Hinweis, wer dafür zuständig ist.
Zur Wirkung solcher Abklärungen gibt es brauchbare Forschung, und sie ist differenzierter, als Merkblätter oft nahelegen. Systematische Übersichtsarbeiten zeigen bei Menschen mit hohem Sturzrisiko eine deutliche Verringerung der Sturzrate, wenn die Abklärung von einer Ergotherapeutin oder einem Ergotherapeuten durchgeführt wird und die Anpassungen auch umgesetzt werden. Bei älteren Menschen ohne erhöhtes Risiko ist der Effekt klein und unsicher. Eine Wohnraumabklärung als Vorsichtsmassnahme für alle lässt sich damit nicht begründen, eine nach Stürzen oder bei ausgeprägter Gangunsicherheit sehr wohl.
Warum wirkt Alltagstraining in der eigenen Küche anders?
Wer das Ankleiden an der eigenen Bettkante übt, muss das Gelernte nachher nicht übertragen. Genau dieser Übertrag misslingt vielen Menschen nach einem Schlaganfall oder mit einer Demenz. Zu Hause wird mit den eigenen Pfannen gekocht und an der eigenen Treppe geübt.
In der Praxis üben wir mit Standardmaterial an einer Standardhöhe. Das genügt für Kraft, Beweglichkeit und Feinmotorik. Es genügt nicht, wenn jemand die Handlung nur noch mit vielen Hinweisen zusammensetzen kann. Dann hängt das Gelingen an Details: An der Reihenfolge, in der die Sachen im Schrank liegen, oder an dem einen Schritt vor der Duschtasse.
- Hilfsmittel werden dort erprobt, wo sie später stehen. Ein Duschstuhl, der im Katalog passt, kann in einer schmalen Kabine unbrauchbar sein.
- Angehörige sind dabei und lernen mit. Was sie übernehmen und was sie stehen lassen sollen, klärt sich am besten in der Situation selbst.
- Wo Spitex, Angehörige und Therapie zusammenwirken, lassen sich Absprachen direkt vor Ort treffen.
Wo stösst Ergotherapie zu Hause an Grenzen?
In der Praxis stehen Werkbank und Material für Schienen bereit, in einer Wohnung nicht. Manche Befunde und gewisse therapeutische Massnahmen wie etwa die Herstellung einer Handschiene brauchen diese Ausstattung. Auch die Fahrzeit begrenzt, wie viele Hausbesuche in einen Tag passen, deshalb ist der Umkreis einer Praxis immer beschränkt.
Wir fahren von Thalwil aus nach Oberrieden, Horgen, Rüschlikon, Kilchberg, Gattikon, Adliswil und Langnau am Albis. Längere Distanzen würden leider die Kapazitäten überschreiten. Wenn Sie ausserhalb wohnen, sagen wir das offen und helfen bei der Suche nach einer Praxis, die näher bei Ihnen fährt.
Die zweite Grenze verläuft beim Geld, und sie überrascht viele. Die Behandlung übernimmt die zuständige Versicherung, die baulichen Folgen nicht.
- Ein Treppenlift, eine Rampe oder ein Badumbau sind keine Leistung der zuständigen Versicherung. Bei Menschen im Erwerbsalter kommt je nach Situation die IV infrage, im AHV-Alter gelten andere und engere Regeln.
- Die Abklärung und die Beratung dazu sind Ergotherapie und damit verordenbar. Die Finanzierung der Massnahme selbst ist ein eigener Weg, den wir mit Ihnen aufzeigen, aber nicht abnehmen können.
- Auch die Ergotherapie ersetzt keine Pflege und keine Haushaltshilfe. Wo Unterstützung im Alltag dauerhaft nötig ist, braucht es andere Dienste.
Die dritte Grenze ist die Diagnose. Die stellt immer Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, nie die Therapie. Wir beobachten, messen, berichten zurück und schlagen vor. Die medizinische Einordnung ist anschliessend mit der zuständigen Ärztin oder dem zuständigen Arzt zu besprechen. Einen Termin für ein erstes Gespräch können Sie über Termin vereinbaren anfragen, auch bevor die Verordnung vorliegt.
