Was können Sie in der Wohnung ohne Umbau ändern?
Ohne Umbau lässt sich mehr ändern, als die meisten erwarten: Teppiche entfernen oder festkleben, Kabel an die Wand, Schwellenrampen legen, Beleuchtung verstärken, ein Nachtlicht auf den Weg zum Bad stellen, Möbel höher stellen und die Wege zwischen Bett, Bad und Küche freiräumen, und das alles kostet einen Nachmittag.
Diese Stufe wird unterschätzt, weil sie unspektakulär ist. Sie greift trotzdem dort an, wo die meisten Unfälle geschehen: Auf ebenem Boden im eigenen Wohn- und Schlafzimmer. Die folgenden Punkte sind Empfehlungen aus der Praxis; was davon in Ihrer Wohnung Sinn ergibt, entscheidet sich vor Ort.
- Böden. Lose Teppiche und Läufer weg oder festkleben. Aufgestellte Kanten und Übergangsschienen sind die häufigsten Stolperstellen.
- Wege. Der Weg vom Bett zum Bad, vom Sessel zur Küche und zur Wohnungstür bleibt frei. Kabel gehören an die Wand.
- Licht. Mehr Licht über der Treppe, im Flur, über der Arbeitsfläche und neben dem Sessel, dazu ein Schalter an beiden Enden jedes Weges.
- Nachtlicht. Ein schwaches, blendfreies Licht auf dem Weg zum Bad. Der nächtliche Gang ist ein häufiger Sturzanlass, und im Dunkeln sucht man den Schalter mit den Füssen.
- Möbelhöhen. Zu tiefe Sitzflächen kosten jedes Mal Kraft. Bett, Sessel und Stuhl lassen sich mit stabilen Möbelfüssen oder einer festen Auflage erhöhen, ohne dass jemand bohrt.
- Ordnung in Griffhöhe. Was Sie täglich brauchen, kommt zwischen Hüfte und Schulter. Damit entfallen die zwei riskantesten Bewegungen im Haushalt: Der Hocker und das tiefe Bücken.
Wie viel das bringt, lässt sich beziffern, und die ehrliche Antwort hat eine Einschränkung. Eine Cochrane-Übersicht von 2023 fand für das Beseitigen von Gefahrenstellen zu Hause eine um rund 26 Prozent tiefere Sturzrate, bei hohem Sturzrisiko rund 38 Prozent. Bei Menschen ohne erhöhtes Risiko zeigte dieselbe Massnahme keinen Nutzen. Wer im letzten Jahr gestürzt ist, gewinnt also messbar. Mehr dazu im Beitrag zur Sturzprophylaxe.
Wie machen Sie das Badezimmer sicherer, ohne es umzubauen?
Im Bad wirken vier Dinge erfahrungsgemäss sofort und ohne Handwerker: Rutschhemmende Einlagen in Wanne und Dusche, eine rutschfeste Matte davor, ein Hocker zum Sitzen beim Waschen und genug Licht ohne Blendung. Es sind Beispiele und keine abschliessende Liste. Alles, was Sie brauchen, gehört in Griffnähe, damit Sie sich im Stehen nicht drehen und bücken müssen.
Die Sitzgelegenheit ist die unterschätzteste Massnahme im Bad. Wer sich im Sitzen wäscht und abtrocknet, steht nicht auf nassem Boden auf einem Bein. Ein stabiler Hocker mit rutschfesten Füssen genügt für den Anfang; ob es später einen montierten Duschsitz braucht, zeigt das Ausprobieren.
Der zweite Punkt ist der Weg ins Bad und wieder hinaus, mit nassen Füssen auf Fliesen und einer Matte, die verrutscht: Eine Kette, die sich Glied für Glied entschärfen lässt.
Jede Stelle, an der Sie sich an etwas festhalten, das dafür nicht gebaut ist, ist eine künftige Griffposition. Der Handtuchhalter reisst aus der Wand, und das Lavabo ist selten so befestigt, wie Sie es beim Ziehen annehmen.
Wo gehören Haltegriffe hin und wie werden sie befestigt?
Haltegriffe gehören dorthin, wo Sie sich heute schon festhalten: Neben dem WC, beim Einstieg in Dusche oder Wanne, an der Wand des Duschplatzes und neben der Wohnungstür. Entscheidend ist die Höhe Ihres eigenen Griffs und eine Befestigung, die im tragenden Untergrund sitzt, nicht in der Fliesenfuge.
Ein Griff an der falschen Stelle ist schlimmer als keiner: Er verführt zum Ziehen dort, wo Sie das Gleichgewicht ohnehin schon verloren haben. Die Position wird deshalb nicht nach Katalogmass bestimmt, sondern an Ihrer Bewegung.
- Die Bewegung beobachten und dort anzeichnen, wo die Hand von selbst hingreift.
- Den Untergrund abklären: Eine Massivwand trägt anderes als eine Leichtbauwand oder eine Vorwandinstallation, also die verkleidete Vorsatzwand, hinter der Leitungen und Spülkasten liegen.
- Montieren lassen von jemandem, der die Wand kennt. Ein Griff muss Ihr ganzes Gewicht halten, auch ruckartig.
- Nach zwei Wochen nachfragen: Wird er benutzt? Wenn nicht, ist er am falschen Ort.
In dieselbe Kategorie gehören Erhöhungen wie eine WC-Sitzerhöhung oder ein höheres Bett. Sie verkürzen den Weg, den Ihre Beinmuskeln beim Aufstehen leisten müssen, und das ist bei Kraftverlust oft der Unterschied zwischen selbst und mit Hilfe. Welche Gegenstände sich bewähren, steht im Beitrag zu Hilfsmitteln im Alltag.
Welche kleinen Eingriffe lohnen sich in einer bestehenden Wohnung?
Kleine Eingriffe sind solche, die eine Fachperson in wenigen Stunden erledigt: Verschraubte Haltegriffe, ein fest montierter Duschsitz, eine WC-Sitzerhöhung, ein rutschhemmender Belag, eine Rampe über die Schwelle und zusätzliche Steckdosen oder Lampen, wobei die Wohnung dieselbe bleibt und sich nur die kritischen Stellen ändern.
Der Unterschied zum Umbau ist nicht der Aufwand, sondern die Umkehrbarkeit. Ein Haltegriff hinterlässt vier Löcher. Eine bodenebene Dusche hinterlässt eine neue Abdichtung und eine Rechnung; das gehört vorher besprochen und entschieden.
- Rutschhemmender Belag. In Dusche und Wanne hält eine dauerhafte Beschichtung oder ein aufgeklebter Belag besser als eine Matte, die verrutscht.
- Schwellenrampen. Eine fest verschraubte Rampe löst ein Problem, das mit Rollator oder Rollstuhl sonst jeden Gang kostet. Sie muss beidseitig bündig anschliessen, sonst entsteht die nächste Kante.
- Duschsitz. Ein an der Wand montierter Klappsitz braucht denselben tragenden Untergrund wie ein Haltegriff und dieselbe Prüfung der Höhe.
- Licht und Steckdosen. Zusätzliche Leuchten und Schalter sind ein Elektrikerauftrag, kein Umbau. Ein Bewegungsmelder im Flur ersetzt das Suchen im Dunkeln.
- Griffe statt Knöpfe. Bügelgriffe an Schränken und Türen, längere Hebel an Fenstern: Kleine Änderungen, die bei schwacher Hand viel ausmachen.
Wenn Sie zur Miete wohnen, brauchen Sie für Änderungen an der Wohnung die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft. Halten Sie in derselben Vereinbarung fest, was beim Auszug mit der Anpassung geschieht, damit es später keine Auseinandersetzung um Rückbau und Kosten gibt.
Wann reicht Anpassen nicht mehr aus?
Anpassen stösst dort an die Grenze, wo das Problem der Grundriss ist: Zu schmale Türen, ein Bad ohne Wendefläche, Stufen vor der Haustür oder drei Stockwerke ohne Lift, denn kein Haltegriff macht eine Treppe kürzer. Dann ist ein Umbau oder ein Wohnungswechsel die passendere Antwort, und beides braucht Vorlauf.
Was baulich machbar ist, richtet sich in der Schweiz nach der Norm SIA 500 zum hindernisfreien Bauen und nach den Richtlinien zum altersgerechten und anpassbaren Wohnungsbau (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster). Sie regeln Bewegungsflächen, Türbreiten und Zugänge. Eine Wohnung, die diese Masse nicht hergibt, wird durch Nachrüsten nicht hindernisfrei, sondern nur etwas besser.
Der zweite Grund ist der Zeitpunkt. Ein Wohnungswechsel nach einem Spitalaufenthalt findet unter Zeitdruck statt, während derselbe Wechsel zwei Jahre früher in Ruhe geplant werden kann. Wer sich früh damit befasst, behält die Wahl.
- Der Zugang ist das Problem, nicht die Wohnung: Treppen zum Hauseingang oder ein Lift, der nicht auf Ihrem Stockwerk hält.
- Das Bad lässt sich nicht so ändern, dass Sie mit Rollator oder Rollstuhl hineinkommen und sich drehen können.
- Die Küche ist nur im Stehen benutzbar, und Stehen ist der begrenzende Faktor.
- Schlafzimmer und Bad liegen in verschiedenen Stockwerken.
- Der Aufwand des Umbaus steht in keinem Verhältnis dazu, wie lange Sie in dieser Wohnung bleiben möchten. Für einen Wechsel kann es daneben ganz andere Gründe geben, etwa die Nähe zur Familie oder eine bessere Anbindung.
Ein Umbau ist keine schlechtere Antwort als ein Umzug, nur eine andere. Eine bodenebene Dusche oder ein Treppenlift sind reale Wege, wenn die Substanz sie hergibt und die Finanzierung geklärt ist.
Wie läuft eine Wohnraumabklärung durch die Ergotherapie ab?
Eine Wohnraumabklärung findet bei Ihnen zu Hause statt. Die Ergotherapeutin oder der Ergotherapeut sieht zu, wie Sie aufstehen, gehen, sich waschen und kochen, misst Höhen und Breiten und prüft die Wege. Danach erhalten Sie eine schriftliche Liste: Was sofort geht, was montiert werden muss, was baulich bleibt.
Der Unterschied zu einer Checkliste aus dem Internet: Beurteilt wird nicht die Wohnung, sondern Ihre Bewegung darin. Zwei Menschen mit demselben Grundriss brauchen anderes, weil sich Einschränkungen ganz unterschiedlich zeigen können, etwa beim Aufstehen, beim Sehen, beim Gleichgewicht oder bei der Ausdauer. Eine ältere Fassung der Cochrane-Übersicht fand Hinweise darauf, dass die Abklärung durch Ergotherapie mehr bewirkt als eine Liste; die Fassung von 2023 trennt die Berufsgruppe der Durchführenden allerdings nicht sauber.
- Vorgespräch: Was ist passiert, was fällt schwer, was möchten Sie wieder selbst tun?
- Beobachtung im Alltag: Aufstehen, gehen, Türen öffnen, in die Dusche steigen, etwas aus dem Schrank holen.
- Messen und Prüfen: Sitz- und Bettkanten, Türbreiten, Schwellen, Beleuchtung, Bodenbeläge, Wände.
- Ausprobieren statt annehmen: Hocker, Erhöhung und Griffposition werden angehalten und getestet.
- Schriftlicher Bericht mit Prioritäten, getrennt nach sofort umsetzbar, montierbar und baulich.
- Wenn nötig: Unterstützung beim Anmeldeweg und Rücksprache mit Ärztin oder Arzt, Angehörigen und Spitex.
In der Schweiz braucht es für Ergotherapie eine ärztliche Verordnung, abgerechnet wird über die zuständige Versicherung; Franchise und Selbstbehalt laufen über die zuständige Versicherung. Die Abklärung gehört zum Behandlungsauftrag, die Umbaukosten nicht. Weil sie nur zu Hause Sinn ergibt, führen wir sie in Thalwil und den Nachbargemeinden als Behandlung zu Hause durch, wenn die Verordnung das vorsieht; dafür muss der Behandlungsort zu Hause auf der Verordnung angekreuzt sein. Mehr dazu steht unter Geriatrie, Ihre Fragen können Sie uns schreiben.
Wer zahlt in der Schweiz bauliche Anpassungen in der Wohnung?
Das hängt an Ihrer Situation, nicht am Gegenstand. Vor dem Referenzalter kommt die Invalidenversicherung für invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in Frage, nach einem Unfall die Unfallversicherung. Im AHV-Alter zahlt die AHV keine Umbauten; geprüft werden dann Ergänzungsleistungen, Stiftungen und Hilfswerke; sonst werden die Kosten eventuell nicht von der zuständigen Versicherung übernommen. Eine Hilflosenentschädigung vergrössert als Geldleistung den Spielraum dafür.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Ursache der Einschränkung und nach Ihrem Alter, und sie muss vor dem Bau geklärt sein, weil eine Ungenauigkeit an dieser Stelle teuer wird.
- Invalidenversicherung. Sie übernimmt invaliditätsbedingte bauliche Änderungen, dazu Rampen, Hebebühnen und Treppenlifte, wenn das die Erwerbstätigkeit, den Aufgabenbereich oder die selbständige Haushaltsführung ermöglicht. Angemeldet wird bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons.
- Unfallversicherung. Geht die Behinderung auf einen Unfall zurück, ist sie zuständig, auch für Hilfsmittel und Anpassungen.
- AHV. Ihre Hilfsmittelliste ist kurz und enthält unter anderem Perücken, orthopädische Schuhe, Hörgeräte, Lupenbrillen und Rollstühle ohne Motor. Bauliche Anpassungen stehen nicht darauf.
- Besitzstand. Wer vor dem Referenzalter ein Hilfsmittel der IV erhalten hat, behält den Anspruch, solange die Voraussetzungen der IV erfüllt bleiben. Eine Anmeldung vor der Altersrente lohnt sich deshalb.
- Hilflosenentschädigung. Wer eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen bezieht und seit mindestens sechs Monaten dauernd Hilfe bei den alltäglichen Lebensverrichtungen braucht, kann sie beantragen. Sie ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und wird als pauschale Geldleistung ausgerichtet. Sie ist kein Kostenträger für Umbauten, sondern zusätzliches Einkommen, das Sie frei einsetzen können.
- Ergänzungsleistungen. Sie können Krankheits- und Behinderungskosten vergüten, die keine andere Versicherung deckt, Hilfsmittel ausdrücklich eingeschlossen. Das Gesuch geht an die zuständige Stelle Ihres Wohnkantons.
- Stiftungen und Hilfswerke. Sie kommen für Restkosten in Frage, wenn keine Versicherung greift. Auch dort gilt: Gesuch vor Baubeginn.
Zu Beträgen und zur Vergütung im Einzelfall geben Ihnen Ihre Krankenkasse, die Ausgleichskasse und die IV-Stelle Auskunft; dieser Text verzichtet auf Beträge, weil sie sich mit jeder Anpassung der Merkblätter ändern.
