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Ergotherapie verordnet: Ablauf, Kosten und Wartezeit

Sie haben eine Verordnung für Ergotherapie in der Hand und wissen nicht, was daraus folgt. Wer sie ausstellen darf, wie viele Sitzungen darin stecken und wer am Ende zahlt, steht auf dem Formular meist nicht. Hier steht es.

Verordnete Ergotherapie ist eine ärztlich angeordnete Behandlung, die Menschen dabei unterstützt, die Aktivitäten des täglichen Lebens wie Selbstversorgung, Körperpflege oder Haushalt mit grösstmöglicher Handlungsfähigkeit durchzuführen, und die in der Schweiz von der zuständigen Versicherung übernommen wird.

Auch genannt: ärztliche Verordnung Ergotherapie, ärztliche Anordnung Ergotherapie, Ergotherapie-Rezept, Überweisung Ergotherapie

Veröffentlicht am Aktualisiert am Therawil, Praxis für Ergotherapie in Thalwil

Ergotherapie verordnet: Zwei Personen sitzen an einem hellen Holztisch, eine zeigt auf ein Formular, das zwischen ihnen liegt (Symbolbild, mit künstlicher Intelligenz erzeugt)
Symbolbild, mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ergotherapie zulasten der Versicherung braucht immer eine ärztliche Verordnung.
  • Eine Verordnung umfasst höchstens neun Sitzungen, danach braucht es eine neue. Langzeitverordnungen sind die Ausnahme.
  • Die erste Behandlung muss innert acht Wochen nach dem Verordnungsdatum stattfinden.
  • Bei Krankheit zahlt die Krankenkasse, bei einem Unfall die Unfallversicherung; Franchise und Selbstbehalt tragen Sie.
  • Bei Unfällen, die über die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers laufen, entfallen Franchise und Selbstbehalt; ist der Unfall über die Krankenkasse gedeckt, gelten sie wie bei Krankheit.
  • Ab insgesamt sechsunddreissig Sitzungen prüft die Vertrauensärztin oder der Vertrauensarzt die Fortsetzung.

Zahlen und Fristen auf einen Blick

Zahlen und Fristen auf einen Blick
FrageKurzantwort
Verordnung nötigJa, von einer Ärztin oder einem Arzt
Sitzungen pro VerordnungNeun (Ausnahme: Langzeitverordnungen)
Erste Behandlung spätestensAcht Wochen nach dem Verordnungsdatum
Weitere SitzungenNur mit neuer ärztlicher Verordnung
Prüfung durch die VertrauensärztinAb insgesamt sechsunddreissig Sitzungen
Zahlt bei KrankheitDie obligatorische Krankenpflegeversicherung
Ihr Anteil bei KrankheitFranchise, dann zehn Prozent Selbstbehalt
Zahlt bei UnfallIn der Regel die Unfallversicherung
Ihr Anteil bei UnfallKeiner nach UVG; über die Krankenkasse wie bei Krankheit
Verordnung durch ChiropraktikFür Ergotherapie nicht vorgesehen

Wer darf Ergotherapie in der Schweiz verordnen?

Ergotherapie zulasten der Versicherung braucht immer eine ärztliche Anordnung. Verordnen darf jede Ärztin und jeder Arzt, ob Hausarztpraxis, Handchirurgie, Neurologie oder Rheumatologie. Eine Selbstzuweisung genügt nicht. Chiropraktorinnen und Chiropraktoren dürfen zwar Physiotherapie anordnen, Ergotherapie jedoch nicht, weil die Verordnung des Bundes sie allein an die ärztliche Anordnung knüpft.

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung des Bundes knüpft die Ergotherapie an zwei Bedingungen. Erstens muss sie ärztlich angeordnet sein. Zweitens muss die Therapeutin oder der Therapeut zur Abrechnung über die zuständige Versicherung zugelassen sein, entweder als Einzelperson oder über eine zugelassene Organisation. Beides prüft die Krankenkasse, bevor sie zahlt.

Eine besondere Facharztrichtung schreibt das Bundesrecht nicht vor. In der Praxis kommen die Verordnungen meistens aus der Hausarztmedizin oder von der Fachärztin und dem Facharzt, die eine Operation oder einen Hirnschlag behandelt haben. Welche Fachrichtung verordnet, ändert an Ihrem Anspruch nichts. Wer verordnet, findet die Unterlagen dazu unter Für Zuweisende.

  • Auf der Verordnung stehen Ihre Personalien, die Diagnose und der Auftrag an die Ergotherapie.
  • Ist eine Behandlung zu Hause gemeint, muss das ausdrücklich darauf vermerkt sein.
  • Bei einem Unfall gehört die Unfallmeldung dazu, nicht die Krankenversichertenkarte allein.

Welcher der drei Bereiche zu Ihrer Verordnung passt, Handtherapie und Orthopädie, Neurologie oder Geriatrie, klären wir beim ersten Kontakt. Eine Übersicht dazu finden Sie unter unsere Fachbereiche.

Wie viele Sitzungen umfasst eine Verordnung?

Die zuständige Versicherung übernimmt pro Verordnung höchstens neun Sitzungen; Langzeitverordnungen sind die Ausnahme. Die neun Behandlungen müssen nicht zwingend ausgeschöpft werden. Reichen sie nicht, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine neue Verordnung aus. Wie viele Sitzungen Sie am Ende brauchen, hängt vom Verlauf ab.

Die Zahl neun steht so in der Verordnung des Bundes und gilt für die ganze Schweiz. Sie ist eine Höchstzahl, kein Guthaben, das aufgebraucht werden müsste. Auch nach beispielsweise fünf Terminen der Ergotherapie kann gemeinsam ein Therapieabschluss definiert werden.

Wie oft Sie kommen, steht nicht im Gesetz. Nach einer Handoperation sind zu Beginn oft zwei Termine pro Woche sinnvoll, später einer, weil zwischen den Terminen geübt wird. Bei neurologischen Verläufen sind die Abstände häufig gleichmässiger und der Zeitraum länger.

Eine Verordnung über neun Sitzungen bedeutet deshalb weder neun Wochen noch neun Monate, sondern eine Höchstzahl für die Abrechnung, die über den zeitlichen Ablauf nichts aussagt.

Wie lange ist eine Ergotherapie-Verordnung gültig?

Die erste Behandlung muss innert acht Wochen nach dem Datum der ärztlichen Anordnung stattfinden. Das ist die einzige Frist, die das Bundesrecht für Ergotherapie festlegt. Wer später anfängt, braucht eine neue Verordnung. Eine allgemeine Verfallsfrist für die restlichen Sitzungen kennt die Verordnung des Bundes nicht.

Diese Acht-Wochen-Frist ist der Grund, warum es sich lohnt, gleich nach dem Arzttermin anzurufen. Sie zählt ab dem Datum auf dem Formular, nicht ab dem Tag, an dem Sie es aus der Post nehmen. Bei der Physiotherapie sind es übrigens fünf Wochen, was regelmässig zu Verwechslungen führt.

Zur Wartezeit auf einen Therapieplatz gibt es in der Schweiz keine öffentliche Statistik, und jede Zahl dazu wäre geraten. Was Sie steuern können, ist der Zeitpunkt Ihres Anrufs. Sagen Sie am Telefon, seit wann die Verordnung datiert ist, dann lässt sich der erste Termin daran ausrichten.

Für die Sitzungen nach der ersten Behandlung nennt das Bundesrecht keine Verfallsfrist. Wenn zwischen zwei Terminen viele Monate liegen, fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie die alte Verordnung noch anerkennt.

Wer zahlt die Ergotherapie und wie wird abgerechnet?

Bei Krankheit zahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung, also die Grundversicherung. Sie tragen davon Ihren Anteil: Zuerst die Franchise, danach zehn Prozent der übrigen Kosten als Selbstbehalt, bis der jährliche Höchstbetrag erreicht ist. Beides läuft über das Kalenderjahr und über alle Behandlungen zusammen, nicht über die Ergotherapie allein.

Ergotherapie ist eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, wenn sie ärztlich angeordnet ist und wenn sie die Selbständigkeit im Alltag verbessert oder zu einer psychiatrischen Behandlung gehört. Eine Zusatzversicherung brauchen Sie dafür nicht.

Franchise und Selbstbehalt

Die Franchise ist der feste Jahresbetrag, den Sie selbst tragen, bevor die Kasse überhaupt zahlt. Was darüber hinausgeht, teilen Sie mit der Kasse: Zehn Prozent bleiben als Selbstbehalt bei Ihnen, bis der jährliche Höchstbetrag erreicht ist. Für Kinder gilt keine Franchise und ein tieferer Höchstbetrag beim Selbstbehalt.

Wie hoch Franchise und Selbstbehalt in Ihrem Fall ausfallen, hängt von Ihrem Modell ab und steht auf Ihrer Police. Zu Beträgen fragen Sie Ihre Krankenkasse, sie ist die einzige Stelle, die Ihnen das verbindlich sagen kann. Wenn Sie im laufenden Jahr schon viel bezahlt haben, kann Ihr Anteil an der Ergotherapie klein ausfallen oder ganz entfallen.

  • Die Rechnung geht normalerweise direkt an die zuständige Versicherung.
  • Kommt sie ausnahmsweise zu Ihnen, reichen Sie sie bei der Versicherung ein und erhalten den Anteil zurück, der über Franchise und Selbstbehalt hinausgeht.
  • Verpasste Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, sind keine Leistung der zuständigen Versicherung.

Was gilt bei einem Unfall und was bei der IV?

War ein Unfall die Ursache, zahlt in der Regel die Unfallversicherung. Bei Unfällen, die über die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers laufen, entfallen Franchise und Selbstbehalt. Ist der Unfall über die Krankenkasse gedeckt, gelten Franchise und Selbstbehalt wie bei Krankheit. Die Invalidenversicherung übernimmt Ergotherapie vor allem bei Geburtsgebrechen und bei Eingliederungsmassnahmen bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr, ohne Kostenbeteiligung.

Wer angestellt ist und mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist über den Arbeitgeber nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert, ebenso Arbeitslose. Nach einem Sturz auf die Hand oder einem Velounfall läuft die Behandlung dann über diese Unfallversicherung, und Ihr Anteil an den Behandlungskosten ist null. Voraussetzung ist, dass der Unfall gemeldet ist und ein Fall eröffnet wurde.

Wer nicht nach UVG versichert ist, also Pensionierte, Kinder, Studierende und Nichterwerbstätige, ist über die Krankenkasse gegen Unfall versichert. Die Krankenkasse übernimmt die Ergotherapie dann als Unfallversicherer, und Franchise und Selbstbehalt fallen genau gleich an wie bei Krankheit.

  1. Melden Sie den Unfall Ihrem Arbeitgeber oder, wenn Sie nicht angestellt sind, Ihrer Krankenkasse als Unfallversicherer.
  2. Notieren Sie die Schadennummer, sobald Sie sie erhalten.
  3. Geben Sie Schadennummer und Versicherer in der Ergotherapie an, bevor die erste Rechnung entsteht.
  4. Bleibt die Zuständigkeit strittig, läuft die Behandlung vorerst über die Krankenkasse und wird später umgebucht.

Bei der Invalidenversicherung gelten eigene Regeln. Sie zahlt medizinische Massnahmen bei Geburtsgebrechen und Eingliederungsmassnahmen bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr. Danach geht eine begonnene Ergotherapie in der Regel auf die Krankenkasse über, und für die Fortsetzung gelten wieder die Regeln der Grundversicherung.

Wer über die Militärversicherung läuft, hat ebenfalls keine Kostenbeteiligung. Welcher Versicherer zuständig ist, klären Sie am besten vor dem ersten Termin, nicht nach der ersten Rechnung. Bei Unklarheiten hilft ein kurzer Anruf: Kontakt aufnehmen.

Wie läuft eine Verlängerung der Verordnung ab?

Sind die neun Sitzungen aufgebraucht und die Behandlung noch nicht abgeschlossen, braucht es eine neue ärztliche Anordnung. Die Ergotherapie hält den Verlauf dafür fest. Ab insgesamt sechsunddreissig Sitzungen wird es formeller: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt begründet die Fortsetzung gegenüber der Vertrauensärztin oder dem Vertrauensarzt der Krankenkasse.

Die Verlängerung ist der Regelfall, nicht die Ausnahme. Neun Sitzungen reichen nach einer kleinen Operation oft aus, nach einem Hirnschlag oder bei einer komplexen Handverletzung selten. Das Verfahren ist genau darauf angelegt: Kurze Abschnitte, danach jedes Mal die Frage, ob die Therapie noch etwas bewirkt.

  1. Gegen Ende der laufenden Verordnung sprechen wir mit Ihnen über den Stand und darüber, ob eine Fortsetzung sinnvoll ist.
  2. Die Ergotherapie schickt den Verlauf an die verordnende Praxis.
  3. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entscheidet und stellt bei Bedarf eine neue Verordnung aus.
  4. Ab insgesamt sechsunddreissig Sitzungen kommt ein begründeter Vorschlag an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt der Kasse dazu.

Die Vertrauensärztin oder der Vertrauensarzt prüft den Vorschlag und beantragt der Kasse, in welchem Umfang und für welche Dauer die Therapie weiterläuft. Den Entscheid fällt die Krankenkasse. Diese Zwischenprüfung ist keine Ablehnung im Voraus und fällt umso einfacher aus, je konkreter das Ziel formuliert ist.

Was passiert beim ersten Termin in der Ergotherapie?

Der erste Termin ist eine Abklärung. Sie schildern, was im Alltag nicht mehr geht, danach werden Beweglichkeit und Kraft geprüft, soweit das Ihre Beschwerden zulassen. Daraus entsteht ein Ziel in Ihren Worten, etwa das Hemd zuknöpfen oder die Einkaufstasche tragen. Dieses Ziel ist später auch der Massstab für eine Verlängerung.

Die Abklärung ist keine verlorene Sitzung, sondern die Grundlage für alles Weitere. Ohne ein Ziel, das Sie selbst formuliert haben, bleibt die Therapie eine Sammlung von Übungen, und beim Antrag auf Verlängerung fehlt der Massstab.

  • Die ärztliche Verordnung im Original.
  • Ihre Versichertenkarte, bei einem Unfall zusätzlich die Schadennummer.
  • Ärztliche Berichte, Röntgenbefunde oder Operationsberichte liefern sehr wertvolle Informationen für die Ergotherapie.
  • Schienen, Bandagen oder Hilfsmittel, die Sie bereits benutzen.

Wenn der Weg in die Praxis nicht geht, ist eine Behandlung zu Hause möglich, sofern die Ärztin oder der Arzt das auf der Verordnung vermerkt. Wir fahren dafür in die Gemeinden rund um Thalwil.

Häufige Fragen

Wurde Ihnen Ergotherapie verordnet?

Wir klären die Abrechnung mit dem zuständigen Versicherer. Rufen Sie an oder buchen Sie direkt einen Termin.

Worauf sich dieser Text stützt

  • Krankenpflege-Leistungsverordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (KLV, SR 832.112.31 (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster)), Artikel 6 zur Ergotherapie sowie Artikel 4 zu den Leistungen der Chiropraktik. Daraus stammen die ärztliche Anordnung als Voraussetzung, die höchstens neun Sitzungen pro Verordnung, die Frist von acht Wochen bis zur ersten Behandlung, die neue Anordnung für weitere Sitzungen und das Berichtsverfahren über die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt ab sechsunddreissig Sitzungen.
  • Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10 (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster)), Artikel 64 zur Kostenbeteiligung, sowie Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20 (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster)), Artikel 12 und 13. Daraus stammen der Aufbau aus Franchise und zehn Prozent Selbstbehalt bis zum jährlichen Höchstbetrag, die Sonderregel für Kinder und die Zuständigkeit der Invalidenversicherung bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr.
  • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20 (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster)), Artikel 1a zur obligatorischen Versicherung der Arbeitnehmenden, sowie «Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag. Ein Leitfaden für die Praxis» der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Kapitel zur Behandlung zulasten von Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung. Daraus stammt die Aussage, dass nach UVG, Militär- und Invalidenversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt anfallen und direkt mit dem Versicherer abgerechnet wird; wer nicht nach UVG versichert ist, ist über die Krankenkasse unfallversichert.
  • Erfahrung aus der eigenen Praxis in Thalwil.

Redaktionell geprüft am · Therawil, Praxis für Ergotherapie in Thalwil

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