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Wenn Eltern nicht mehr allein zurechtkommen: Woran man es merkt

Es beginnt selten mit einem Ereignis. Es beginnt mit Kleinigkeiten, die zunehmend Mühe machen: Der Papierkram, der liegen bleibt, oder das Kochen, das anstrengender geworden ist. Dieser Text sagt, welche Fähigkeiten in welcher Reihenfolge nachlassen können, was sich ärztlich abklären lohnt und wie man darüber spricht, ohne die Eltern zu bevormunden.

Wenn ein älterer Mensch zu Hause nicht mehr allein zurechtkommt, heisst das, dass die anspruchsvollen Alltagsaufgaben nicht mehr verlässlich gelingen, also Finanzen, Medikamente, Einkaufen, Kochen und Wege ausser Haus, während Waschen, Anziehen und Essen oft noch länger von selbst funktionieren.

Auch genannt: Hilfebedarf im Alter, Überforderung im Alltag, nachlassende Alltagsfähigkeiten, Selbstvernachlässigung im Alter, Eltern brauchen Hilfe

Veröffentlicht am Aktualisiert am Therawil, Praxis für Ergotherapie in Thalwil

Wenn Eltern nicht mehr allein zurechtkommen: Die Hände einer älteren und einer jüngeren erwachsenen Person liegen nebeneinander auf einem Tisch, dazwischen zwei Tassen (Symbolbild, mit künstlicher Intelligenz erzeugt)
Symbolbild, mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuerst versagen die anspruchsvollen Aufgaben: Finanzen, Medikamente, Einkaufen, Kochen, öffentlicher Verkehr. Waschen, Anziehen und Essen halten länger.
  • Einzelne Beobachtungen sagen wenig. Es zählt, dass sich mehrere häufen und bleiben.
  • Vergesslichkeit, Gewichtsverlust, Stürze und Rückzug haben häufig gut behandelbare Ursachen; eine Abklärung lohnt sich deshalb.
  • Eine Verwirrtheit, die innert Stunden oder Tagen neu auftritt, ist verdächtig auf ein Delir und gehört gleichentags ärztlich abgeklärt; bei Lähmungszeichen oder wenn die Person kaum weckbar ist, sofort Notruf 144.
  • Wer urteilsfähig ist, darf riskant wohnen. Behördliche Massnahmen kommen erst, wenn Familie und Dienste nicht ausreichen.

Zahlen und Fristen auf einen Blick

Zahlen und Fristen auf einen Blick
FrageKurzantwort
Was lässt zuerst nachFinanzen, Medikamente, Einkaufen, Kochen, Verkehrsmittel
Was hält am längstenEssen, davor der Gang zur Toilette und das Anziehen
Wo es zuerst auffälltKühlschrank, Briefkasten, Waage, Kleidung
Neue Verwirrtheit innert StundenVerdacht auf Delir, gleichentags ärztlich abklären; bei Lähmungszeichen sofort 144
Anteil übersehener Delirien30 bis 60 Prozent, vor allem die stille Form
Wer über das Wohnen entscheidetDie betroffene Person, solange sie urteilsfähig ist
Erster Weg für AngehörigeBeobachtungen sammeln, dann in die Hausarztpraxis
Pflege zu Hause in der SchweizKnapp eine halbe Million Personen pro Jahr, gut 40 Prozent ab 80 Jahren
ErgotherapieAuf Verordnung, auch zu Hause, über die zuständige Versicherung

Woran merken Angehörige, dass es zu Hause nicht mehr geht?

Meist nicht an einem Ereignis, sondern an der Wohnung und am Körper. Verdorbenes im Kühlschrank, ungeöffnete Post, Mahnungen, ein Herd mit Brandspuren, dieselbe Kleidung über Tage, weit gewordene Hosen, blaue Flecken ohne Erklärung, abgesagte Verabredungen. Einzelne Beobachtungen sagen wenig. Es zählt, dass sich mehrere häufen und bleiben.

Am Telefon klingt alles gut. Gefragt wird nach dem Befinden, geantwortet wird mit "es geht". Beim Besuch sieht man dagegen, wo der Alltag mehr Kraft kostet als früher. Das ist kein Misstrauen, sondern hilft, Unterstützung dort anzubieten, wo sie wirklich entlastet.

  • Kühlschrank und Vorrat: Abgelaufenes, Verdorbenes, oder gar nichts mehr.
  • Küche: Angebrannte Pfannen, Brandspuren, vergessene Töpfe auf dem Herd.
  • Briefkasten: Ungeöffnete Post, Mahnungen, doppelt bezahlte Rechnungen.
  • Medikamente: Angebrochene Packungen, ein am Abend noch volles Dosett.
  • Wohnung: Liegen gebliebene Wäsche, Schrammen an Türrahmen, Stühle als Haltepunkte.
  • Gewicht: Hosen und Ringe sitzen lockerer, das Gesicht wirkt schmaler.
  • Kleidung: Tagelang dieselbe, Flecken, unpassend zur Jahreszeit.
  • Haut: Blaue Flecken, die niemand erklären kann.
  • Kontakte: Termine abgesagt, der Verein fällt weg, das Telefon bleibt liegen.

Ein einzelner Punkt beweist nichts, ein voller Briefkasten kommt in jedem Leben vor. Aussagekräftig wird es, wenn mehrere Beobachtungen über Wochen bleiben und etwas Gefährliches betreffen: Herd, Medikamente, Treppe, Nacht. Wer schon gestürzt ist, findet die wirksamen Massnahmen im Beitrag zur Sturzprophylaxe.

In welcher Reihenfolge lassen die Alltagsfähigkeiten nach?

In der Regel zuerst die anspruchsvollen: Finanzen, Medikamente, Einkaufen, Kochen, Wege mit dem öffentlichen Verkehr, Telefon und Haushalt. Sie brauchen Planung und Überblick. Die grundlegenden Verrichtungen halten länger: Waschen, Anziehen, zur Toilette gehen, Essen. Innerhalb dieser Gruppe lässt das Waschen meist zuerst nach und das Essen zuletzt.

Die Fachwelt trennt zwei Gruppen. Die instrumentellen Tätigkeiten halten einen Haushalt am Laufen: Einkaufen, kochen, putzen, telefonieren, Medikamente richten, Geld verwalten. Die grundlegenden Verrichtungen betreffen den Körper: Essen, anziehen, waschen, zur Toilette gehen, vom Bett in den Stuhl.

  1. Geldsachen: Rechnungen bleiben liegen, Zahlungen laufen doppelt.
  2. Medikamente: Das Dosett wird falsch gefüllt, Tabletten fehlen oder kommen zweimal.
  3. Einkaufen und Kochen: Nur noch Brot und Konserve, warme Mahlzeiten fallen aus.
  4. Wege ausser Haus: Bus und Zug werden gemieden, das Autofahren wird unsicher.
  5. Haushalt: Putzen und Wäsche bleiben liegen, früher war beides selbstverständlich.
  6. Körperpflege: Duschen wird aufgeschoben, es braucht Kraft und Gleichgewicht.
  7. Anziehen, Toilette, Essen: Das geht am längsten von selbst.

Diese Reihenfolge ist der Regelfall, kein Gesetz. Ein Schlaganfall oder ein Schenkelhalsbruch dreht sie in einer Nacht um: Dann geht das Anziehen nicht mehr, während die Steuererklärung noch gelingt. Für Angehörige heisst das, dass die stillen Vorboten im Regelfall im Briefkasten und im Medikamentenschrank liegen und nicht im Badezimmer.

Was davon gehört ärztlich abgeklärt?

Aufmerksam werden lohnt sich vor allem bei Veränderungen, die neu sind oder rasch auftreten. Vergesslichkeit, Gewichtsverlust, Stürze, Schwindel oder Rückzug wirken beunruhigend, haben aber häufig gut behandelbare Ursachen: Infekte, Medikamente, Schmerzen, eine Depression, die Schilddrüse oder schlechtes Sehen und Hören. Genau deshalb lohnt sich eine Abklärung, statt selbst zu deuten.

Der häufigste Fehler ist, alles dem Alter zuzuschreiben. In der Geriatrie gilt der umgekehrte Satz: Die ersten Zeichen einer körperlichen Erkrankung zeigen sich bei alten Menschen oft im Verhalten und im Denken.

  • Notieren Sie konkret und mit Datum: "am 3. Mai Herd angelassen", nicht "wird vergesslich".
  • Nehmen Sie alle Packungen mit, auch rezeptfreie Tropfen und Schlafmittel.
  • Fragen Sie nach Hören und Sehen. Schwerhörigkeit sieht aus wie Verwirrtheit.
  • Klären Sie vorher, ob Sie dabei sein dürfen. Ohne Einverständnis redet niemand mit Ihnen.

Blaue Flecken gehören gezeigt, aber nicht gedeutet. Blutverdünner, dünne Haut und unbemerkte Stürze machen dieselben Spuren. Aufmerksam wird die Fachliteratur bei Flecken an schwer erreichbaren Stellen, bei Griffmarken an den Oberarmen und wenn jemand vor einer bestimmten Person Angst zeigt, und das ist ein Grund hinzuschauen, kein Grund für einen Vorwurf.

Bestätigt sich eine Gedächtnisstörung, geht es um den Alltag. Was dann trägt, steht im Beitrag zu Demenz zu Hause. Die Diagnose stellt immer die Ärztin oder der Arzt, nie die Therapie und nie die Familie.

Wie sprechen Sie das an, ohne zu bevormunden?

Reden Sie über eine einzelne Beobachtung, nicht über das Ganze. Fragen Sie, bevor Sie vorschlagen: Was ist schwierig geworden? Vermeiden Sie Kontrollfragen und Beweise. Bieten Sie Hilfe an, die eine Aufgabe abnimmt, nicht die Selbstständigkeit. Und führen Sie das Gespräch, solange noch nichts brennt.

Das Gespräch scheitert an der Form, nicht am Inhalt. Wer mit einer Liste anrückt, erzeugt Widerstand, und der richtet sich gegen die Person, die die Liste hält, während eine einzelne angesprochene Sache mit Zuhören mehr zutage bringt.

  • "Mir ist aufgefallen, dass die Post liegen bleibt. Was ist da mühsam geworden?"
  • "Was möchtest du auf jeden Fall selbst machen, und wo dürfte dir jemand etwas abnehmen?"
  • "Wenn du nachts stürzen würdest, wie würdest du Hilfe holen?"
  • Keine Prüfungsfragen. "Welches Datum haben wir heute?" wird als Test erkannt.
  • Keine Beweisführung. Wer verdorbene Ware auf den Tisch legt, verliert das Gespräch.
  • Nicht in der Mehrzahl über jemanden reden, der im Raum sitzt.
  • Ein Anliegen pro Besuch, nicht am Familienfest, nicht am Telefon.

Hilfreich ist, die Hilfe klein und befristet anzubieten. "Wir probieren den Mahlzeitendienst vier Wochen, dann schauen wir" wird eher angenommen als "du brauchst jetzt Unterstützung", weil eher zustimmt, wer selbst bestimmen darf, wann etwas wieder aufhört.

Was, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater keine Hilfe will?

Dann gilt der Wille. Wer urteilsfähig ist, darf so wohnen, wie er will, auch riskant. Das Erwachsenenschutzrecht sagt es ausdrücklich: Behördliche Massnahmen sollen die Selbstbestimmung erhalten. Was Angehörige beitragen können, ist Unterstützung dabei, das Risiko kleiner zu machen; die Aufgaben werden gemeinsam festgelegt.

Urteilsfähig ist nach dem Zivilgesetzbuch, wer vernunftgemäss handeln kann. Das wird vermutet und gilt immer nur für eine bestimmte Frage. Jemand kann die Finanzen nicht mehr überblicken und trotzdem klar entscheiden, wo er wohnen will.

Selbstvernachlässigung ist trotzdem selten nur Eigensinn. Dahinter stecken häufig eine Demenz, eine Depression, unbehandelte Schmerzen, ein Medikament, das den Antrieb nimmt, oder ein unverarbeiteter Verlust. Die ärztliche Abklärung bleibt deshalb sinnvoll, auch wenn Hilfe abgelehnt wird, weil eine behandelte Ursache manchmal die Haltung von selbst ändert.

  • Nehmen Sie das kleinste Angebot, das angenommen wird.
  • Trennen Sie Sicherheit von Ordnung. Eine unaufgeräumte Wohnung ist kein Notfall, eine ungesicherte Treppe schon.
  • Sprechen Sie über Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, solange die Urteilsfähigkeit da ist.
  • Holen Sie sich selbst Beratung. Beratungsstellen für das Alter (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster) beraten auch Angehörige.

Die Grenze verläuft dort, wo jemand wegen eines Schwächezustands, etwa einer Demenz oder einer psychischen Erkrankung, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann und die Unterstützung durch Familie und Dienste nicht mehr ausreicht. Dann kann die Erwachsenenschutzbehörde eine Beistandschaft errichten, auch für jemanden, der urteilsfähig ist, und sie muss dabei so wenig anordnen wie möglich. Bis dahin bleibt es dabei, dass ein Mensch sich für ein Leben entscheiden darf, das Sie nicht gutheissen.

Welche Unterstützung gibt es in der Schweiz?

Der erste Weg führt in die Hausarztpraxis, sie klärt ab und verordnet. Zu Hause helfen Pflege und Hauswirtschaft, Mahlzeitendienste, Fahrdienste, Besuchs- und Entlastungsdienste, Tagesstätten und Kurzaufenthalte. Beratungsstellen für das Alter in Gemeinde und Kanton kennen die Angebote vor Ort. Ergotherapie kommt auf Verordnung ins Zuhause.

Hilfe zu Hause ist verbreiteter, als viele annehmen. Nach der Statistik des Bundes nimmt in der Schweiz jedes Jahr knapp eine halbe Million Personen Leistungen der Hilfe und Pflege zu Hause in Anspruch, gut fünf Prozent der Bevölkerung, gut 40 Prozent davon ab 80 Jahren.

  • Hausarztpraxis: Abklärung, Medikamente, Verordnung von Pflege und Therapie.
  • Pflege und Hauswirtschaft zu Hause: Körperpflege, Medikamente, Wunden, Haushalt.
  • Mahlzeitendienst: Warme Mahlzeiten, oft der erste akzeptierte Schritt.
  • Fahr- und Begleitdienste: Für Arzttermine und Einkäufe.
  • Besuchs- und Entlastungsdienste: Stundenweise Betreuung für Angehörige.
  • Tagesstätten und Kurzaufenthalte: Tageweise Betreuung, befristete Aufenthalte.
  • Beratungsstellen für das Alter: Übersicht über die Angebote vor Ort.

Zur Bezahlung: Pflege und ärztlich verordnete Therapien laufen über die zuständige Versicherung, mit Franchise und Selbstbehalt. Hauswirtschaft, Mahlzeiten und Fahrdienste sind meist selbst zu bezahlen, oft nach Einkommen abgestuft. Was konkret anfällt, sagt die zuständige Versicherung; zu Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde.

Ergotherapie kann auf ärztliche Verordnung in der Wohnung stattfinden, wenn der Behandlungsort zu Hause auf dem Formular angekreuzt ist. Wie das abläuft, steht in unserem Beitrag zur Ergotherapie zu Hause.

Wann ist ein Umzug ins Heim die richtige Entscheidung?

Es gibt keinen Punkt, an dem es feststeht. Der Umzug wird zum Thema, wenn Betreuung rund um die Uhr nötig wird, wenn die Nächte unsicher sind, wenn sich eine Wohnung nicht anpassen lässt oder wenn die Betreuung zu Hause die Angehörigen krank macht. Entscheiden sollte die betroffene Person mit.

Die Frage wird meist zu spät gestellt: Im Spital nach einem Sturz, unter Zeitdruck und oft ohne die betroffene Person. Es lohnt sich in jedem Fall, wenn es das Verhältnis zulässt, essenzielle Fragen frühzeitig zu stellen: Was müsste passieren, damit du einen Umzug erwägen würdest?

  • Braucht es Hilfe zu Zeiten, zu denen niemand kommen kann, vor allem nachts?
  • Gibt es wiederholte Stürze, Verirren ausser Haus oder Feuergefahr in der Küche?
  • Lässt sich die Wohnung anpassen, oder liegt sie im dritten Stock ohne Lift?
  • Wie geht es der Person, die betreut, mit Schlaf, Gesundheit und eigenem Leben?

Die Belastung der Angehörigen ist ein zulässiger Grund, und sie wird zu oft verschwiegen. Wer sich aufreibt, hält es nicht durch, und ein Zusammenbruch der Betreuung ist für alle die schlechteste Lösung.

Zwischen Zuhause und Heim liegt mehr, als die Frage zulässt: Betreutes Wohnen, Tagesstätten, Kurzaufenthalte, eine umgebaute Wohnung. Was baulich möglich ist, steht in unserem Beitrag zur altersgerechten Wohnung.

Was leistet eine ergotherapeutische Abklärung zu Hause?

Sie schaut zu, statt zu fragen. Zu Hause zeigt sich, an welchem Teilschritt es scheitert: Am Antrieb, an der Reihenfolge, an der Kraft, am Sehen, am Gleichgewicht oder an der Wohnung selbst. Daraus entstehen Ziele, die der betroffene Mensch selbst gesetzt hat, und Massnahmen, die genau dort ansetzen.

In der Praxis am Tisch gelingt vieles, was zu Hause mehr Mühe macht. Deshalb wird dort abgeklärt, wo der Alltag stattfindet, und zwar an einer Tätigkeit, die im Alltag tatsächlich vorkommt. Das kann das Zubereiten einer Mahlzeit sein oder der Weg vom Bett zum WC; welche Tätigkeit passt, hängt davon ab, was der betroffenen Person wichtig ist. Es geht dabei nicht um richtig oder falsch, sondern darum, gemeinsam zu sehen, an welcher Stelle eine kleine Anpassung am meisten bringt.

  • Welche Teilschritte gelingen noch selbstständig und welche nicht?
  • Woran scheitert es: An Kraft, Gleichgewicht, Sehen, Überblick oder Antrieb?
  • Wo wird es in der Wohnung gefährlich, und was lässt sich leicht ändern?
  • Was will die betroffene Person selbst wieder können? Das ist das Ziel.
  • Was brauchen die Angehörigen, damit sie nicht zu viel übernehmen?

Zur Beleglage: Dass eine solche Abklärung einen Heimeintritt verhindert, ist nicht belegt. Belegt ist Kleineres. Das Beseitigen von Gefahrenstellen senkt die Sturzrate bei Menschen mit hohem Sturzrisiko deutlich, bei Menschen ohne erhöhtes Risiko nicht.

Der Weg dorthin ist kurz. Die Hausarztpraxis stellt eine Verordnung, oft beginnt es mit einer Abklärung über zwei Sitzungen. Welche Hilfsmittel tragen, steht im Beitrag zu Hilfsmitteln im Alltag; zur Domizilbehandlung führt der Weg über unsere Geriatrie oder den Kontakt.

Häufige Fragen

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Worauf sich dieser Text stützt

  • Deutschsprachige S3-Leitlinie Delir im höheren Lebensalter der beteiligten geriatrischen, psychiatrischen und pflegerischen Fachgesellschaften, AWMF-Registernummer 109-001 (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster), in der aktuellen Fassung. Daraus stammen die Angaben zum akuten Beginn innert Stunden bis Tagen, zur Schwankung im Tagesverlauf, zu den Auslösern (Infektionen, Medikamente, Elektrolytstörungen, Schmerzen, Ortswechsel), zur erhöhten Sterblichkeit und dazu, dass 30 bis 60 Prozent der Delirien übersehen werden, vor allem die hypoaktive Form.
  • Standardliteratur der geriatrischen Funktionsbeurteilung, namentlich der Index der Aktivitäten des täglichen Lebens nach Katz (1963 und 1983) und die Skala der instrumentellen Aktivitäten nach Lawton und Brody (1969), dazu aktuelle Darstellungen des umfassenden geriatrischen Assessments. Daraus stammen die Einteilung in grundlegende und instrumentelle Alltagstätigkeiten, die Reihenfolge des Fähigkeitsverlusts sowie die Hinweise auf Verletzungsmuster, die eine ärztliche Beurteilung nahelegen.
  • Schweizerisches Zivilgesetzbuch, SR 210 (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster), insbesondere Artikel 16 (Urteilsfähigkeit), Artikel 360 (Vorsorgeauftrag), Artikel 370 (Patientenverfügung), Artikel 388 und 389 (Wohl und Selbstbestimmung, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit der behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzes) sowie Artikel 390 (Voraussetzungen einer Beistandschaft). Daraus stammen alle Aussagen zu Selbstbestimmung, Urteilsfähigkeit und den Grenzen dessen, was Angehörige und Behörden tun dürfen.
  • Statistik des Bundes zu Hilfe und Pflege zu Hause (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster), jüngste veröffentlichte Erhebung. Daraus stammen die Grössenordnung von knapp einer halben Million Klientinnen und Klienten, der Anteil von gut fünf Prozent der Bevölkerung und der Anteil der Personen ab 80 Jahren.
  • Fachliche Übersicht des britischen Instituts für soziale Arbeit zur Selbstvernachlässigung im Alter. Daraus stammen die Aufzählung möglicher Ursachen (Demenz, psychische Erkrankung, körperliche Erkrankung, Medikamentenwirkung, Verlusterlebnisse) und die Aussage, dass Veränderung ein langsamer Vorgang in kleinen Schritten ist und bei urteilsfähigen Menschen Grenzen hat.
  • Cochrane-Übersichtsarbeit zu Umgebungsmassnahmen und häuslichen Gefahrenstellen zur Sturzprävention (CD013258 (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster), 2023) sowie die Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV), SR 832.112.31 (fremde Seite, öffnet in einem neuen Fenster), Artikel 6. Daraus stammen die Aussage zur Wirkung von Wohnungsanpassungen bei hohem und bei tiefem Sturzrisiko sowie die Angaben zu ärztlicher Verordnung, Abklärung und Behandlungsort.
  • Erfahrung aus der eigenen Praxis in Thalwil.

Redaktionell geprüft am · Therawil, Praxis für Ergotherapie in Thalwil

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